Netznutzung Strom
Am 29. April 1998 ist das »Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts« in Kraft getreten. Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze. Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtwerke Einbeck GmbH haben sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für das System des verhandelten Netzzugangs (§6 EnWG) entschieden.
Die Regelungen und Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur wurden in Anlehnung an die »Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie« vom 13. Dezember 1999 entwickelt.
Gemäß den Festlegungen in der Verbändevereinbarung setzt sich das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur im Bereich der Stadtwerke Einbeck GmbH aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Nutzung der Netze der Stadtwerke Einbeck GmbH einschließlich der vorgelagerten Netzbereiche und Spannungsebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen) einschließlich aller Systemdienstleistungen (Betriebsführung, Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau)
- Bezug von Blindarbeit
- Ausgleich der Netzverluste
- Messung an den Übergabepunkten zu den Kundenanlagen
Hinzu kommen Entgeltbestandteile, die durch Gesetze oder Verordnungen verursacht sind:
- Konzessionsabgabe
- Nicht vermeidbare Mehraufwendungen des Netzbetreibers aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Technische Mindestanforderungen (Niederspannungsnetz)
Zum 01.07.2019 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Einbeck GmbH angeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten in unserem Stromnetzgebiet die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB NS Nord 2019”. Sie lösen die bisher geltenden TAB ab. Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz). Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus.
Zudem stehen sie Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.
• TAB 2019
• Beiblatt TAB 2019 Stadtwerke Einbeck GmbH
• BDEW TAB NS Nord 2023
• Beiblatt TAB 2023 Stadtwerke Einbeck GmbH
Die Stadtwerke Einbeck GmbH wenden weitere Technischen Richtlinien zum Netzanschluss bzw. Netzzugang an, wie sie in ihrer jeweils gültigen Form direkt beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. heruntergeladen werden können.
Technische Mindestanforderungen (Mittelspannungsnetz)
Die Stadtwerke Einbeck GmbH wenden die Technischen Anschussregeln Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) zum Netzanschluss bzw. Netzzugang an, wie sie in ihrer jeweils gültigen Form direkt beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. heruntergeladen werden können.
Siehe auch: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110