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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Grundversorger Strom

Grundversorger Strom gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Für das Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung wurde zuletzt am 01.07.2024 gemäß § 36 EnWG die Grundversorgerfunktion ermittelt.
Für das Netzgebiet der Kernstadt Einbeck sowie aller Einbecker Ortsteile ist die Stadtwerke Einbeck GmbH, Einbeck, zum oben genannten Stichtag als Grundversorger festgestellt worden.

Für den Zeitraum 2025 – 2027 hat somit die Stadtwerke Einbeck GmbH die Grundversorgerfunktion.

Die nächste Feststellung des jeweiligen Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

Erläuterung:

Nach § 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Umweltministerium in Hannover) mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen gemäß § 36 Absatz 1 EnWG, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in der Niederspannung öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

 

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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