Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Übergangsversorgung Strom und Gas für Unternehmen auf einen Blick.
Mit der Übergangsversorgung nach § 38a EnWG stellt die Stadtwerke Einbeck GmbH ab dem 01.06.2026 sicher, dass Letztverbraucher in der Mittelspannung oder im Mitteldruck auch dann zuverlässig mit Strom und Gas beliefert werden, wenn kein aktiver Liefervertrag einem bestimmten Anbieter zugeordnet werden kann.
Sie dient als zeitlich befristete Lösung, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden und die Energieversorgung während eines vertragslosen Zustands sicherzustellen.
Die Übergangsversorgung endet, sobald ein neuer Energieliefervertrag geschlossen wird, spätestens jedoch nach 3 Monaten.
Für die Übergangsversorgung gelten die Allgemeinen Regelungen zur Strom- und Gaslieferung der Stadtwerke Einbeck GmbH.
Preisblatt Übergangsversorgung ab 01.06.2026
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