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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Übergangsversorgung Strom und Gas für Unternehmen auf einen Blick.

Mit der Übergangsversorgung nach § 38a EnWG stellt die Stadtwerke Einbeck GmbH ab dem 01.06.2026 sicher, dass Letztverbraucher in der Mittelspannung oder im Mitteldruck auch dann zuverlässig mit Strom und Gas beliefert werden, wenn kein aktiver Liefervertrag einem bestimmten Anbieter zugeordnet werden kann. 
Sie dient als zeitlich befristete Lösung, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden und die Energieversorgung während eines vertragslosen Zustands sicherzustellen.
Die Übergangsversorgung endet, sobald ein neuer Energieliefervertrag geschlossen wird, spätestens jedoch nach 3 Monaten

Für die Übergangsversorgung gelten die Allgemeinen Regelungen zur Strom- und Gaslieferung der Stadtwerke Einbeck GmbH.

Preisblatt Übergangsversorgung ab 01.06.2026

 

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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