
Umsetzung GPKE
Die Stadtwerke Einbeck bieten mit dem 1. Oktober 2010 jedem Lieferanten den Kundenservice und die Abrechnung diskriminierungsfrei an. Dies erfolgt i. S. d. Inanspruchnahme der Ausnahmereglung nach Ziffer 5 GPKE mittels der Abrechnungslösung (Genehmigung: BNetzA vom 11.05.2010 / Konzeption: Unternehmensberatung Rühlemann). Beigefügt finden Sie unsere Mustervereinbarung.
GPKE-Mustervereinbarung - gültig ab 01.10.2013 (PDF, ca. 429 KB)
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