
Die Stadtwerke Einbeck bieten mit dem 1. Oktober 2010 jedem Lieferanten den Kundenservice und die Abrechnung diskriminierungsfrei an. Dies erfolgt i. S. d. Inanspruchnahme der Ausnahmereglung nach Ziffer 3 GeLi Gas mittels der Abrechnungslösung (Genehmigung: BNetzA vom 11.05.2010 / Konzeption: Unternehmensberatung Rühlemann). Beigefügt finden Sie unsere Mustervereinbarung.
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