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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Zahlungsrückstände – Was tun?

Es steht außer Frage, dass Rechnungen und Abschlagsbeträge grundsätzlich pünktlich zu zahlen sind. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, sprechen Sie uns frühzeitig an.
Nur dann haben wir die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Vermeiden Sie durch Nachlässigkeiten kostenpflichtige Maßnahmen, die nicht zuletzt mit Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel einer Versorgungseinstellung verbunden wären.

Ratenzahlung
Nach individueller Prüfung gewähren wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlungsvereinbarung. Vereinbarungen werden ausschließlich über Forderungen aus der Jahresendabrechnung oder Schlussabrechnungen gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen kommt eine Ratenzahlung nicht in Betracht.

Sperrankündigung – sofort handeln!
Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Eine Sperrung sollte vermieden werden, da hier zusätzliche Kosten entstehen.
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!

Ansonsten gilt: Zahlen Sie den offenen Betrag unverzüglich durch Überweisung auf eines unserer Konten. Überweisungen dauern in der Regel 1-3 Werktage! Wir benötigen daher den schriftlichen Nachweis Ihrer Bank, dass die Überweisung ausgeführt wurde.

Wiederaufnahme der Versorgung – was ist zu tun?
Wurde die Versorgung eingestellt, kann die Wiederaufnahme erst erfolgen, wenn die offene Forderung einschließlich der Sperr- und Entsperrkosten in Höhe von 105,00 € ausgeglichen wurde.

Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt ausschließlich in den Zeiten:

• Montag – Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
• Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Wiederinbetriebnahme einen Termin, da zur Entsperrung des Zählers jemand in den Räumlichkeiten anwesend sein muss. Bei der Entsperrung von Gas ist zusätzlich ein eingetragener Gas-/Wasserinstallateuer hinzuzuziehen, der vorab eine Gasdruckprüfung der Leitung vornimmt. Diese hieraus entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Nun wird es höchste Zeit! Durch die sofortige Zahlung ersparen Sie sich die unangenehme Maßnahme der Beauftragung eines Inkassounternehmens. Die dadurch nach Aufwand entstehenden, nicht unerheblichen Kosten, sind zusätzlich von Ihnen zu leisten.

Gerichtlicher Forderungseinzug - Inkassounternehmen
Ist unser Inkassounternehmen bereits beauftragt, sollten Sie schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen. Vermeiden Sie Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zuletzt Ihrer eigenen Bonität schadet. Weiterhin steht es Ihnen selbstverständlich offen, die Forderungen auszugleichen.

An wen können Sie sich noch wenden?
Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörden, Beratungsstellen und dem Jobcenter sind wir in der Lage zielgerichtete Lösungen zu finden.
Sollten Sie bereits Leistungen vom Jobcenter oder dem Landkreis Northeim beziehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Berater/in. Hier kann geprüft werden, ob Ihnen ein Darlehen zur Übernahme der Energieschulden gewährt wird.

Hier finden Sie unser Musterformular für die Abwendungsvereinbarung gemäß §§ 19 Abs. 5 StromGVV / GasGVV.

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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